Glossar und Wissenswertes

Damit Ihnen die Erfüllung der DSGVO-Vorgaben ganz leicht fällt


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Datenschutz-Wissenswertes

Verantwortlicher? TOMs? Pseudonymisierung? Aus dem normalen Geschäftsalltag waren diese Begriffe zumeist nicht bekannt. Spätestens seit Einführung der DSGVO sollte jeder Unternehmensinhaber oder -vertreter diese Begriffe allerdings kennen und zuordnen können. Ein kurzer Überblick über wichtige Begriffe aus dem Bereich Datenschutz.


Glossar



Auftragsverarbeitung

Ein Auftragsverarbeiter ist eine Stelle bzw. ein Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Dabei wird vertraglich festgehalten, dass der Auftragsverarbeiter hinreichende Garantien für den Schutz der Daten bietet.


Anonymisierung

Beim Anonymisieren werden Daten so verändert, dass sie nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Solche Daten befinden sich dann auch nicht mehr im Anwendungsbereich der DSGVO.


Pseudonymisierung

Bei der Pseudonymisierung wird der Name oder ein anderes Identifizierungsmerkmal durch beispielsweise eine Nummer ersetzt, um eine Zuordnung der Daten zu einer bestimmten Person nur noch mit dem Pseudonymisierungsschlüssel zu ermöglichen.


TOMs

TOMs steht für „Technische und organisatorische Maßnahmen“ die getroffen werden, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Beispielsweise betrifft dies den Schutz der Daten bei der Speicherung oder der (Weiter-)Verarbeitung, der Übertragung usw. Technische Maßnahmen können ein regelmäßiges Backups oder ein Kennwortschutz sein, organisatorische Maßnahmen sind z.B. das Vier-Augen-Prinzip oder festgelegte Ablaufprozesse.


Verantwortlicher

Der Verantwortliche ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Der Verantwortliche ist, wie der Name bereits sagt, verantwortlich für den Schutz der von ihm verarbeiteten Daten und hat hier entsprechende Pflichten zu erfüllen.


Disclaimer: Die auf diesen Seiten angegebenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.

Datenschutzberatung

Nahezu jede Firma (auch ein Einzelunternehmer/Freelancer) in Deutschland muss die Datenschutzvorschriften vollumfänglich erfüllen. Ich berate und unterstütze Sie hierbei als zertifizierter Datenschutzexperte entweder im Rahmen einer Datenschutzberatung oder als bei den Aufsichtsbehörden benannter Datenschutzbeauftragter.

Haben Sie bereits einen internen DSB, unterstütze ich diesen gerne mit aktuellem Fachwissen und Schulungskompetenz. Lernen Sie mich bei einem kostenlosen Erstgespräch kennen. Ich informiere Sie gerne darüber, was ich für Sie tun kann und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen.


Wissenswertes